Baby und Job

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Geschrieben von katrin_83 am 03.06.2003, 20:44 Uhr

Sorry hatte mich verlesen

Hier mal ein Ausschnitt, aus dem Heft von meinem Jugendamt:

Aufwendungen und Kosten der Erziehung

Nach § 23. Abs. 3 SGB VIII sind die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung zu ersetzen. Aufwendungen sind alle Kosten, die mit der Betreuung des Kindes in der Tagespflgegestelle in Zusammenhang stehen. (Ernährungskosten, Pflegematerial für das Kind, Windeln, Spielzeug, Mietkosten, Energiekosten, zusätzliche Einrichtungskosten). Für die geleistete Erziehungsarbeit wird der Tagespflegeperson neben dem Ersatz der Aufwendungen ein zusätzlicher Betrag gewährt.

Die Preise sind natürlich all inclusive.

War meine schuld.

Bin im Moment etwas duch den Wind, ziemlich viel Stress, Wetter zum eingehen....

Nochmal, sorry, sorry, sorry, hoffe das jetzt hier niemand was falsches glaubt, tut mir echt leid.

Na das wärs ja jetzt, wenn eine Tagesmutter auch noch mehr kosten würde wie ein KiTa Platz :-)

 
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