Geschrieben von KaMeKai am 21.03.2004, 19:08 Uhr |
Sonderurlaub für die Geburt???
Hallo,
wenn Dein Mann auch Beamter ist, kann er bis zu 2 Tage Sonderurlaub bekommen (gibts in der freien Wirtschaft nicht unbedingt überall!). Danach muss er Urlaub nehmen. Eine Haushaltshilfe sieht die private KV nicht vor. Als ich im KH lag und die 2 Kids nicht versorgt waren, habe ich mit der privaten KV verhandelt und sie haben 14 Tage je 4 Stunden gewährt - immerhin. Liegt aber wohl im Ermessen der KK. Die Beihilfe hat ebenfalls 4 Stunden HH-Hilfe am Tag bezuschusst.
LG
Kathrin
- Sonderurlaub für die Geburt??? - Henni 21.03.04, 12:43
- Re: Sonderurlaub für die Geburt??? - KaMeKai 21.03.04, 19:08