Geschrieben von Prinz am 03.11.2003, 7:10 Uhr |
Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind
Hallo,
meines Wissens nach, bekommt man den Krnakenurlaub nicht verdoppelt. Sonst müßte man sich ja - rein theoretisch - nur genügend Kinder anschaffen, damit man das ganze Jahr ein krankes Kind hat und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
LG, Prinz
- Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Anja B. 02.11.03, 21:00
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Prinz 03.11.03, 7:10
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - RenateK 03.11.03, 8:41
- @RenateK - Anja B. 03.11.03, 11:19
- Hab ich dann als AE 40 tage pro Jahr, wenn nächstes Jahr mein 2. Zwerg da ist? o. T. - Prinz 03.11.03, 12:21
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- Re: @tinai - tinai 03.11.03, 15:29
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- Das Kinderpflegekrankengeld (10 Tage pro Kind und Elternteil) bekommt man aber von der KK des KINDES. - Trini 06.11.03, 8:28