Baby und Job

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Geschrieben von Delphidaria am 29.08.2003, 9:28 Uhr

Selbständig werden

Hallo, ich habe mich vor 2 Jahren mit einer mobilen Massagepraxis selbständig gemacht. Ich habe ein Existenzgründerseminar besucht + mich mit meinem Steuerberater zusammengesetzt. Bei der IHK fallen erst Beiträge an, wenn Dein Gewinn über € 5200,-- beträgt. Die HÖhe der Versicherung hängt von der Art des Gewerbes ab.
Ich werde mein Gewerbe im nächsten Monat abmelden, da ich auf Grund meiner Schwangerschaft die Schlepperei der Liege etc. und die Massagen nicht mehr durchführen kann.

Ich drück`Dir die Daumen und wünsche Dir viel Erfolg!!!

Liebe Grüße Elke

 
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