Geschrieben von rubi am 08.07.2004, 9:01 Uhr |
Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)
Hallo Jule,
prinzipiell hast Du natürlich ein Recht drauf, arbeiten gehen zu dürfen ;-))) Das Problem, das es wohl speziell bei den Lehrern gibt, ist das, dass Deine Schule Dich wohl ab 1.2. voll oder eben teilzeitmäßig einplant. Wenn dann wieder MuSchu ansteht, können die zwar nichts machen, aber Dir ein Fach mit den normalen Stunden zu geben, wenn klar ist, dass Du hinterher ab einem bestimmten Termin eh nicht mehr da bist, ist eigentlich Quatsch. Auch im Sinne der Schüler.
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass Du - wenn es denn so sein sollte, wie Du schreibst - Wahlfächer in dem Zeitraum anbietest oder Projekte mit den Schülern machst. Irgendso was. Oder es gibt bei Euch im Schulbereich Springer, die nahtlos weitermachen können, wo Du aufhörst (bei uns gibt es so was leider nicht).
LG
rubi
- Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - Jule&Friends 07.07.04, 21:22
- Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - Marina+hendrik 07.07.04, 21:45
- Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - Murmeline 08.07.04, 7:15
- Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - rubi 08.07.04, 9:01
- Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - Henni 08.07.04, 19:28
- Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - Mariakat 09.07.04, 7:05
- Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin) - Marina+hendrik 07.07.04, 21:45
@murmeline
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