Baby und Job

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Geschrieben von astrid67 am 30.03.2004, 19:44 Uhr

Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Hallo,

das Arbeitsschutzgesetz sagt für alle Arbeitnehmer, dass sie nicht mehr als 10 Stunden am Stück arbeiten dürfen.

Nichtschwangere Lehrerinnen werfen doch nach 10 Stunden auch nicht alles hin und lassen die Kids unbeaufsichtigt ?!

Das hoffe ich zumindest ganz stark, denn meine Kleine ist gerade auf Klassenfahrt ...

Also denke ich mal, die MuSchu-Verordnung ist zu Deinem Schutz gedacht, aber kein Zwang. Ich bin zwar nicht im öffentlichen Dienst, aber bei mir hat keiner was gesagt als ich schwanger 10 Stunden und mehr gearbeitet habe (Ausnahmen, nicht die Regel).

Liebe Grüße, Astrid

 
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