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Geschrieben von Henni am 30.03.2004, 12:49 Uhr

Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Hallöchn


hui, ich hab mir grad mal das Mutterschutzgesetz durchgelesen und komme da ins grübeln: also:


- man darf nciht mehr als 8,5 studnen am tag arbeiten, und man darf auch nicht zwischen 20 und 6 uhr arbeiten. !!!!


Eigetnlich wollte ich im juni eine woche noch auf klassenfahrt...DARF cih das denn dann überhaupt??? oder wird das dann als "Kann" sache angesehen??? ich kann ja schlecht nachts NICHT hingehen wenn was ist und auf das mu schu gesetz hinweisen...also..wie ist das??? es fällt ja eigetnlcih unter das beschäftigungs VERBOT....


und wie ist es mit elternabenden?? darf cih dann ja auch nicht...oder wieß??


Danke Henni

 
15 Antworten:

Re: Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Antwort von Henriette am 30.03.2004, 14:54 Uhr

Hallo Henni,

grundsätzlich würde ich vermuten, dass es ok ist, wenn du einverstanden bist. Was dann allerdings im Versicherungsfall ist, weiß ich nicht. Ruf doch mal bei deiner Bezirksregierung an, der Dezernent müsste dir doch helfen können. Ich weiß auch immer noch nicht, was mit Aufsichten und Vertretungsstunden ist? Kannst du mir da helfen und die Quelle nennen, wo du fündig geworden bist?

Gruß, von deiner mitschwangeren Kollegin Henriette

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Re: Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Antwort von Henni am 30.03.2004, 18:01 Uhr

Huhu


gib mal bei google muterschutzverordnung oder mutterschutzgesetz ein, da steht echt alles, ich habs aus nem GEW handbuch...ist wohl auch ein busschen ländersache...


LG Henni

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Re: Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Antwort von astrid67 am 30.03.2004, 19:44 Uhr

Hallo,

das Arbeitsschutzgesetz sagt für alle Arbeitnehmer, dass sie nicht mehr als 10 Stunden am Stück arbeiten dürfen.

Nichtschwangere Lehrerinnen werfen doch nach 10 Stunden auch nicht alles hin und lassen die Kids unbeaufsichtigt ?!

Das hoffe ich zumindest ganz stark, denn meine Kleine ist gerade auf Klassenfahrt ...

Also denke ich mal, die MuSchu-Verordnung ist zu Deinem Schutz gedacht, aber kein Zwang. Ich bin zwar nicht im öffentlichen Dienst, aber bei mir hat keiner was gesagt als ich schwanger 10 Stunden und mehr gearbeitet habe (Ausnahmen, nicht die Regel).

Liebe Grüße, Astrid

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Re: Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Antwort von Mariakat am 30.03.2004, 23:18 Uhr

Also, ich denke, dass haengt von dir ab. Wie fuehlst du dich denn? Also, ich hatte eine schwierige Schwangerschaft und waere nie mit auf Klassenfahrt gegangen. Wenn du dich fit fuehlst, dann ist das was anderes. Es sind ja noch 2 Monate hin...wer weiss, wie du dich bis dahin fuehlst...
Ich glaub, ich wuerde es nicht tun (aus meiner Erfahrung heraus).
Gruss MAriakat

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Re: Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Antwort von titu am 30.03.2004, 23:43 Uhr

Also ich seh das so wie ihr.

Konnte mir ein lächeln nicht verkneifen-
da ich der Meinung bin das dieses Gesetz -ab 20 Uhr *Arbeiten* wohl als schutz für Arbeiterinnen mit einem *harten* Job (langes stehen/ Verkauf Montage Produktion usw.)zutrifft.Die das im Schichtdienst bzw. regelmässig machen.
So ab und an ein Elternabend? Also wenn du dich fit fühlst liegt die entscheidung ja definitiv bei dir.

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Von der Gesetzeslage habe ich keine Ahnung, aber...

Antwort von Trini am 31.03.2004, 8:23 Uhr

aus meiner Erinnerung an eigene Klassenfahrten (lange ist es her!!!) weiß ich, daß man ja nie ganz allein mit einer Klasse unterwegs ist.
Und das Argument mit der maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden träfe ja tatsächlich ALLE Lehrer.

Wenn Du fahren WILLST, dann tu es. Wenn Du nicht fahren willst (weil Du Dich nicht fühlst), dann kannst Du DAS natürlich als Argument bringen.

Elternabende sind ganz sicher keine NACHTARBEIT - ich glaube, die geht erst 22 Uhr los.

Von einer Freundin her weiß ich übrigens, daß ganz viele Krankenschwestern und Hebammen ihre SS sehr spät melden, damit sie noch Nachtschichten machen können.

Trini

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Aber ich meine doch genau die gesetzeslage!!!!!!!!!!

Antwort von Henni am 31.03.2004, 13:13 Uhr

Hallo


hm hab mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt: also ihc WILL ja auf klassenfahrt wenn es mri bis dahin gut geht, das ist ein waldcamp bei uns in der nähe und ich fahre da jedes jahr hin weil ich es "eingeführt" habe, und naklatr will ich auch zum elternabend (wobei nachtarbeit von 20 - 6 uhr zählt, hat jemand ja gefragt)

die frage ist ob ich dann echt versichert und alles bin...kann ja sein ich klappe abends um 21 uhr nach nem ganzen tag im wald zusammen und die Kversicherung sagt: pustekuchen, wir zahlen nix !!

Darum ging es mit bei der frage...


somit stelle cih sie also noch mal *gg*


und : naklar fahren wir zu zweit, wir haben 31 sechstklässler!! Da MUSS man zu zweit sein !!

LG HEnni

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Re: Aber ich meine doch genau die gesetzeslage!!!!!!!!!!

Antwort von safrarja am 31.03.2004, 14:14 Uhr

Hallo !

Wenn man gegen Schutzgestze verstößt handelt man immer auf eigene Kappe !

Die Krankenkasse kann sich dann tatsächlich querstellen wenn Du Pech hast !

Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen dann bist Du auf der sichern Seite !

LG safrarja

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Re: Schwanger auf klassenfahrt??? Darf ich???

Antwort von Sunshine! am 31.03.2004, 14:26 Uhr

Hallo!

Ich gehe davon aus, dass du nicht auf Klassenfahrt oder zum Elternabend darfst. Das Mutterschutzgesetz ist da ja eindeutig. Evtl. kann eine Ausnahme durch die Aufsichtsbehörde zugelassen werden, das sieht das Mutterschutzgesetz ja ausdrücklich vor, § 8 letzter Absatz. Ohne deren Genehmigung geht aber wohl nichts.

Schau auch mal hier: http://www.schulrecht-sh.de/texte/m/mutterschutz.pdf.
Hier wird auch davon ausgegangen, dass man in diesen Fällen nicht arbeiten darf. Ist zwar evtl. nicht für dein Bundesland, aber das Mutterschutzgesetz gilt ja für alle.

Sag mal Bescheid, wenn du noch eine Info bekommst. Interessiert mich.

Viele Grüße
Sunshine

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Da hilft wohl wirklich nur "an höherer Stelle" nachzufragen.

Antwort von Trini am 01.04.2004, 9:36 Uhr

Im Nachhinein faällt mir nämlich ein, daß ich in der ersten SS mehrfachl auf Dienstreise war. Das Dienstgeschäft (Konferenz) ging häufig deutlich länger als die 8,5 Stunden. Und in unserer Verwaltung hat keiner was gesagt. Hätten die die Reise genehmigt, wenn es verboten wäre?? Keine Ahnung.

Trini

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@Trini

Antwort von Henriette am 01.04.2004, 12:33 Uhr

Ich glaube, viele Arbeitgeber machen sich keine genauen Gedanken um die exakten Mutterschutzverordnungen. Ich mache als Lehrerin auch noch Außenaufsicht inmitten ballspielender Siebtklässler. Wenn ich das Muschugesetz genau auslege, darf ich das auch nicht, weil die Gefahr von Stößen in den Bauch droht. Bisher hat es mein Schulleiter mir nicht "verboten", ich denke, ich muss mich eher selber darum kümmern. Also insgesamt denke, wem die Schutzverordnungen wirklich sicher sind, sollte seinen Chef selber darauf ansprechen.

Gruß, Henriette

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Re: @Trini

Antwort von safrarja am 01.04.2004, 12:47 Uhr

Hallo !

Die Dinge die im Mutterschutzgesetz stehen sind nicht unbedingt verboten !

Es ist nur so wenn man sich nicht daran hällt handelt man auf eigene Verantwortung und wenn etwas passiert kann sich die Krankenkasse querstellen !

LG safrarja

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Fazit: ich rufe mal meine KV an, okay??? und berichte dann...ot

Antwort von Henni am 01.04.2004, 13:19 Uhr

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Re: Vom Gesetz her darfst Du nicht! Aber...

Antwort von Konstanze am 01.04.2004, 18:23 Uhr

Hallo Henni,
Du hast das ja im Gesetz schon richtig gelesen. Ich hatte das auch, habe im Betreuten Wohnen für verhaltensauffällige Jgdl. gearbeitet, und durfte dann das normale Drei-Schicht-System auch nicht mehr machen, nachts und so.
Aber: du kannst mit deinem AG zusammen beantragen (da gibt es ein zuständiges Amt, Gewerbeaufsichtsamt oder so), daß du bestimmte Sachen trotzdem machen darfst, wenn du das selber willst. Dein Frauenarzt muß dir bescheinigen, daß das unbedenklich ist, diese Bescheinigung muß dein AG bezahlen. Bei mir war es der Spätdienst, der bis 21:30 ging und den ich ja dann auch nicht hätte machen dürfen. Mit Erlaubnis hab ich das dann gemacht. Nachtarbeit allerdings nicht, auf die Sommerfahrt durfte ich dann auch nicht mit. Liegt also an deiner Einwilligung, deinem FA und diesem Amt, was sie erlauben. Elternabende sind sicher kein Problem.
LG konstanze

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Re: PAUSENAUFSICHT

Antwort von anni28 am 10.04.2004, 13:25 Uhr

Von der Pausenaufsicht bist du während der ganzen SS befreit- da freut sich mit Sicherheit der Kollege der die Pläne ändern muss....
Aber das Recht muss du dir selbst erkämpfen.. kein Schulleiter wird dir das sagen.

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