Mitglied inaktiv
hi, bei uns ist es immer noch recht chaotisch mit den regelungen welche post aufgemacht wird oder welche ungeöffnet weitergegeben wird. da es doch für (fast ;-9 alles regelungen gibt, müsste es doch irgendwo auch dafür eine regelung geben, oder ? *grübel* danke salsa
Hallo, jeder macht einfach nur seine Post auf, damit dürfte doch das Problem erledigt sein. viele grüße tine
jeder öffnet seins.... dann gehen rechnungen usw. verloren, wenn die direkt andressiert sind...und bei 50 leuten wird es ein chaos..... ich hätte gern gewusst, ob es irgendwo eine regelung gibt, an der ich mich orientierenkönnte. salsa
Ich kenne es folgendermassen: Name, dann Firma --> wird nicht geöffnet Firma, dann Name --> wird geöffnet Also: Z.B. Martina Musterfrau, Musterfirma, Postfach 3456, Altdorf wird nicht geöffnet, aber Musterfirma, (z. Hd.) Martina Musterfrau, Postfach 3456, Altdorf wird geöffnet. Generell werden aber Anschreiben, die direkt adressiert sind, immer an den Adressaten weitergeleitet (auch wenn geöffnet) ... eine Rechnung muss dieser dann halt an die zuständige Abteilung weiterleiten. Hoffe das hilft? Tine.
... steht der Empfänger vor der Firmenbezeichnung gilt es als PRIVATPOST und die ist nur vom Empfänger zu öffen ... steht der Firmenname zuerst, kann es geöffnet werden, sofern kein Vermerk VERTRAULICH etc. vorhanden ist. Allerdings kennen viele diese Regelung nicht und adressieren falsch, d.h. zuerst der Name, dann die Firmenbezeichnung. Grüße Michaela
Ordntlicherweise sollte dienstliche Post immer an o.V.i.A.- also oder vertrter im amt gerichtet sein, dann isr klar, dass die Post während deiner abwesenheit an Deinen vertrter geht- bei uns ist das der, der deinen Urlaubsantrag gegenzeichnet. Aber auch sonst ist die Regel, dass wir kja im Büro dientliche Post kriegen und in unserer abwesenheit durch den Vertreter zu öffnen udn erledigen ist (sehr sinnvoll bei rechnungen mit kurzem Zahlungsziel). Was vom personalreferat kommt oder von der Abrechnungsstelle oder von der beihilfe liegt eh immer in einer sogenannten verschlussmappe mit Zusatz- personalsache- nur vom empfänger zu öffnen. benedikte
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