Geschrieben von Mariakat am 11.05.2003, 9:48 Uhr |
Re
Die zusätzliche Stunde und die Anwesenheitspflicht bei der Sprechstd. gelten genauso für Beamte. Das hat nichts mit dem Angstelltendasein zu tun. Ich fragte nur, weil ich vor vielen Jahren mal in BW gearbeitet hatte und ich mich nicht erinnern konnte, dass wir diese 2 Stunden zum normalen Unterricht dazu hatten.Es ist , glaub ich, nur in Bayern so. D.h. Lehrer in anderen Bundesländern haben diese extra Stunden nicht.
Gruss Maria
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