Baby und Job

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Geschrieben von marit am 15.07.2004, 9:15 Uhr

nochmal nachfrag...

Klar zunächst mal gilt die Regel, daß du dich nur arbeitslos melden kannst. wenn dir gekündigt wird. ABER: wenn dir dein Chef keinen Teilzeitplatz anbieten kann, du aber nur Teilzeit arbeiten möchtest, dann kannst du ja aben aus diesem Grund kündigen, ohne eine Sperre zu kassieren. Also bekommst du dann auch Arbeitslosengeld. Du verlierst halt die Garantie, später wieder auf deine Vollzeitstelle. Aber wenn man ein gutes Verhältnis zum Chef hat, kann man da vielleicht ein Agreement finden. Wenn man eh nicht mehr an den alten Arbeitsplatz will, ist es jedenfalls häufig lukrativer auf Arbeitslosengelt statt Erziehungsgeld zu setzen. Falls man dann ein Angebot bekommt (meine Erfahrung ist, man wird nicht einfach in eine Umschulung "gesteckt" sondern man muß eher darum betteln, daß man eine bekommt), kann man ja immer noch 3 mal sagen, daß man gerde DIESES aus den un den Gründen nicht nehmen kann. Das schlimmste was passiert, ist doch, daß man das Arbeitslosengeld nicht weiter bekommt- dann kann man aber wieder Erziehungsgeld beantragen.

Ob es möglich ist, mit der Begründung der Nichtbeschöftigung auf Teilzeitbasis Arbeitslosengeld zu bekommen OHNE dafür kündigen zu müssen, würde ich allerdings erst einmal ausprobieren.

 
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