Baby und Job

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Geschrieben von marit am 15.07.2004, 10:54 Uhr

nochmal nachfrag...@marit

Gollum,

ich könnte mir vorstellen, daß REALITER dein Erzeihungsgeldanspruch wegfällt (wegen Gehaltsgrenze). Wenn nicht: wieso nicht, wenn du 30 Stunden ARBEITEST, bekommst du unterhalb einer Verdienstgrenze doch auch deinen Lohn + Erziehungsgeld. Wenn du 30 Stunden arbeiten MÖCHTEST, man dir das aber nicht ermöglicht, dann bekommst du logeischerweise auch für die 30 h Arbeitslosengeld + Erziehungsgeld.

Wenn du eigentlich NICHT 30 Stunden arbeiten möchtest, sondern nur auf das zusätzliche Geld spekulierst, aber keine vernünftige Betreuung hast, dann hast du eben jede Menge Arbeit und Gerenne, weil du ja immer wieder plausibel machen mußt, warum du dies oder jenes jetzt nicht annehmen kannst.

Man muß eben abwägen, ob der Verlust der Arbeitsplatzgarantie das Risiko wert ist. Andererseits kannst du natürlich auch nach der Elternzeit für 2 Monate wieder übernommen und dann aus anderen Gründen entlassen werden...

 
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