Baby und Job

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Geschrieben von marit am 15.07.2004, 10:49 Uhr

nochmal nachfrag...@marit

Das hat mit Erziehungszeit doch eigentlich nichts zu tun. Wenn eine Betrieb über mehr als (ich glaube 15, kann mich aber auch täuschen) Mitarbeiter verfügt, muß er Teilzeitangebote bereitstellen. Wie die dann aber konkret aussehen, kann man ihm nicht vorschreiben.

Du bekämst das Teilzeitangebot dann nicht "weil du im Erzeihungsurlaub bist" sondern weil du grundsätzlich als Arbeitnehmer ein Recht darauf hast, unter best. Voraussetzungen auf Teilzeit zu gehen.

 
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