Baby und Job

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Geschrieben von GoLLoM am 15.07.2004, 9:35 Uhr

nochmal nachfrag...@marit

*grrrrr*

...

Ich dachte erst NACH der Elternzeit muss der AG einer TZ-Beschäftigung zustimmen, wenn die betriebl. Vorraussetzungen gegeben sind..

Daher haben mich Eure Antworten so extrem verwirrt..

Denn dann würde ich es so verstehen:

WEnn ich schwanger werde bei best. Vertrag und dann in Elternzeit gehe... und mein AG mir keinen TZ-Platz gibt WÄHREND der Elternzeit (wo ich für den Betrieb aufgrund dieser ja eh ausfalle und ich diese ja auch deshalb beantragt habe.. ), dann kassier ich Erziehungsgeld UND Arbeitslosengeld??

Ganz kritisch bemerkt würd ich dann jetzt sagen, ich hab was falsch gemacht, als ich arbeitslos war... ich hätt schwanger werden können.. dann hätt ich mir das auch leisten können :o(

NACH der Elternzeit sieht das sicherlich anders aus- keine Frage..

 
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