Geschrieben von Assuca am 09.07.2004, 18:34 Uhr |
Mutterschutz- zwingend?
Ich hab da mal ne Frage! Ich bekomme am 24.12. Mutterschutz, aber muss ich ab diesem Datum in der Schule fehlen, oder kann ich das. Denn im Prinzip ist das so die wichtigste Zeit im Jahr, weil es im Januar Zeugnisse gibt.
LG und danke schon mal!
Suci
Re: Mutterschutz- zwingend?
Antwort von isii am 09.07.2004, 19:41 Uhr
Ich war auch noch in der Ausbildung, aber zum Glück fiel mein Mutterschutz genau in die Ferien. SOweit ich weiß, musst du die WOchen vor der Geburt nicht zu hause bleiben. ABer nach der Geburt die Wochen sind zwingend.
SO haben meine Lehrer mir das damals erklärt. ABer frag doch noch mal bei dir nach.
Isi
Re: Mutterschutz- zwingend?
Antwort von karinf am 10.07.2004, 6:58 Uhr
die 6 Wochen vorher kannst du auch freiwillig in die Arbeit gehen - bringen dir geldmäßig als Angestellte deswegen aber nicht mehr. Die 8 Wochen danach sind zwingend (Arbeitsverbot).
Servus
Karin
Re: Mutterschutz- zwingend?
Antwort von Henni am 10.07.2004, 9:49 Uhr
Hallo
also am 24.12 ist doch das schuljahr eigentlich schon gelaufen!!!! ich lasse zwar manchmal im januar noch arbeiten schreiben..aber eben doch nur ncoh einen pro fach oder so....da würd ich mir keien kopf drum machen...
LG HEnni
Re: Mutterschutz- zwingend?
Antwort von Henriette am 10.07.2004, 19:45 Uhr
Hallo,
ich sehe das so wie Henni - Ende Dezember ist das Schuljahr eigentlich gelaufen und gerade, wenn du direkt nahc dem Mutterschutz wieder zur Schule gehen willst, würde ich die Erholung vor der Geburt unbedingt wahrnehmen. Noten stehen eigentlivch schon im Dezember fest, die meisten Klausuren sind erledigt - ist zumindest bei mir und vielen Kollegen so. Da würde ich mir keine Sorgen machen und ggf. vorher mal mit dem Klassenlehrer sprechen.
Henriette
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