Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage: am 17.06.2004 muss ich wieder anfangen zu arbeiten, mein neuer Mutterschutz fängt am 10.08.2004 wieder an. Habe ich Anspruch dann auf Mutterschaftsgeld und den Arbeitgenberanteil?? Man sagt doch die letzten drei Nettogehälter, welche denn?? Juni, Juli und August??Oder Mai, Juni und Juli?? Im Mai habe ich jedoch nicht gearbeitet, was passiert mit dem Monat, wenn man nicht gearbeitet hat?? Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation erlebt?? Ich bedanke mich im Voraus!! LG Ana
Wenn ich mich richtig erinnere, werden die letzten 3 Monate vor Datum Mutterschutzbeginn genommen, das wären also Mai,Juni,Juli. Wenn DU im Mai nicht gearbeitet hast, zählt der nicht, das heißt, es wird die Gesamtsumme von den drei Monaten genommen. Da ich aber überhaupt nicht sicher bin, würde ich an Deiner Stelle mal Deine Krankenkasse anrufen, die können Dir das sofort am Telefon sagen. Früher war es tatsächlich so, dass es auch reichte, wenn man nur 2 Wochen vor neuem MuSchu gearbeitet hatte, um noch einmal in den Genuss von vollem Mutterschutzgeld zu kommen. Aber das hat sich alles geändert. Gruß Tina
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