Geschrieben von tinai am 15.05.2004, 16:45 Uhr |
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss??
Wenn ich mich richtig erinnere, werden die letzten 3 Monate vor Datum Mutterschutzbeginn genommen, das wären also Mai,Juni,Juli. Wenn DU im Mai nicht gearbeitet hast, zählt der nicht, das heißt, es wird die Gesamtsumme von den drei Monaten genommen.
Da ich aber überhaupt nicht sicher bin, würde ich an Deiner Stelle mal Deine Krankenkasse anrufen, die können Dir das sofort am Telefon sagen.
Früher war es tatsächlich so, dass es auch reichte, wenn man nur 2 Wochen vor neuem MuSchu gearbeitet hatte, um noch einmal in den Genuss von vollem Mutterschutzgeld zu kommen. Aber das hat sich alles geändert.
Gruß Tina
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss?? - Pia 1706 15.05.04, 14:50
- Re: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss?? - tinai 15.05.04, 16:45
Eingewöhnungszeit bei Tagesmutter
Flexible Arbeitszeiten und Kindergarten.Wie soll das gehen?
Lohnzahlung
30 Stunden mit 8 Monate altem Baby - Au pair eine Lösung? (vorsicht, lang!)
Arbeit nach MuSchu
Wieviele Krankheitstage mit Kind ???
ZUM THEMA HAUPTSCHÜLER
Wieviele Krankheitstage f.Kinder haben Beamtinnen?4 Tage nur noch?
Mal wieder an die Lehrerinnen: ständig zwei Klassen!!!