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Geschrieben von Deppekind am 18.04.2003, 16:32 Uhr

Mit 16 nebengewerbe???

Hallo!!

Es letzt unterhielten mein Mann und ich uns über die Zukunft und das ich dann arbeiten gehen muß, sonst wirds geld arg knapp. (ich hab mit 16 Heiraten dürfen antrag auf minderjährigenheirat wurde bewilligt..) Ja und ich meinte erst, ich könnte ja noch kein gewerbe anmelden, er darf es nicht, wegen einer klausel in seinem Arbeitsvertrag. Jetzt ist die Frage, kann ich mit 16 schon ein nebengewerbe anmelden? und was muß ich dann machen? Bzw. ich bräuchte zuschüsse, weil der aufbau, was ich vorhab schon viel kostet, kann ich trotz, das ich noch nicht gearbeitet hab, eine Ich-AG gründen?

Vielen Dank im vorraus.

Gruß Sandra..

 
4 Antworten:

Re: Mit 16 nebengewerbe???

Antwort von Sunshine! am 19.04.2003, 13:43 Uhr

Hallo!

Wegen Gewerbeanmeldung als Minderjähriger schau mal hier:
http://www.s-a-ve.com/faq/minderjaehrig.htm
Hab allerdings nicht geschaut, obs noch aktuell ist (Stand 04/2002).

Zuschüsse gibts z.B. als Förderdarlehen oder Eigenkapitalhilfe über die Deutsche Ausgleichsbank, über das Landwirtschaftsministerium (Landeskreditbank, Versorgungsamt, etc.) des jeweiligen Bundesamtes, evtl. über das Arbeitsamt, evtl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, etc. Am besten bei allen möglichen Stellen nachfragen. Und auch nochmal z.B. bei google "Existenzgründung" eingeben, da wirst du auch auf zahlreiche Seiten weitergeleitet, die diesbezüglich jede Menge Infos bringen

Ich-AG kommt für dich nicht in Frage, wenn du nicht arbeitslos bist. Nur Arbeitslose können diese Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Nur mal interessehalber gefragt: Warum willst du keine Ausbildung machen?

Liebe Grüße
Sunshine

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Re: Mit 16 nebengewerbe???

Antwort von Deppekind am 20.04.2003, 12:28 Uhr

Huhu!!

Sorry, das ich mich jetzt erst melde :o)) Ja ich kann keine ausbildung machen, da ich keinen HS-Abschluss habe. Arbeitslos bin ich schon seit einem Jahr gemeldet, nur die haben mir gesagt, ich hätte keinen anspruch auf arbeitslosengeld, da ich selbst noch nicht gearbeitet hab, was ja verständlich ist. Und wir brauchen im Moment das geld, da kann ich erstmal HS_Abschluss nachmachen vergessen.
Leider.

Liebe Grüße Sandra..

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Re: Mit 16 nebengewerbe???

Antwort von Fibsi am 21.04.2003, 11:57 Uhr

Hallo!

Ich denke Du solltest den Abschluß machen, den auf die Jahre gesehen bringt euch der mit einer anschließenden Ausbildung viel mehr, als jetzt ein Nebengewerbe!

Fibsi

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Re: Mit 16 nebengewerbe???

Antwort von Sunshine! am 21.04.2003, 14:02 Uhr

Hallo!

Du kannst den Zuschuss betr. Ich-AG nicht bekommen, wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst.

Aber jetzt nochmal wegen Ausbildung: Die Zuschüsse zur Existenzgründung sind ja kein geschenktes Geld. Diese Darlehen sind zwar oft in den ersten Jahren zins- und tilgungsfrei, aber dann müssen Zinsen für das Darlehen gezahlt werden und es muss getilgt werden. Du darfst nicht nur das Geld sehen, das evtl. jetzt eingehen könnte, sondern du musst damit rechnen, dass auch eine Menge deines Einkommens dann monatlich für Zinsen und Tilgung draufgehen. Und wenn ihr gar kein Eigenkapital habt und viel investieren müsst, dann wird das eine sehr langfristige Belastung für euch werden und es bleibt evtl. auch nicht viel übrig vom verdienten Geld.
Willst du dich wirklich in so jungen Jahren und ohne Alternative auf dem Arbeitsmarkt so festlegen??

Ich fände es bei weitem besser, wenn du erst mal arbeiten gehen würdest und daneben noch per Abendschule den Hauptschulabschluss und dann eine Ausbildung machen würdest. Dann habt ihr erst mal das Geld, das ihr braucht und du hast deinen Abschluss.
Wenn du erst mal gearbeitet hast und später dann evtl. arbeitslos wirst, dann kommen auch Leistungen des Arbeitsamts wie z.B. Zuschuss zur Ich-AG, Überbrückungsgeld oder eben Arbeitslosengeld/hilfe in Betracht.

Ich wünsch dir die richtige Entscheidung!
Sunshine

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