Baby und Job

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Geschrieben von Sunshine! am 11.08.2003, 21:05 Uhr

@ManuelaundTom

Hallo Manuela!

Ich mische mich mal kurz ein.
Du kannst das ruhig so machen, dass du auf die Kinder der Nachbarin aufpasst. Allerdings wäre es aus Haftungsgründen wirklich sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen. Soweit ich weiß, genügt es, dass du bei deiner Haftpflichtversicherung angibst, dass du fremde Kinder betreust. Manchmal ist das vom Versicherungsschutz gedeckt, manchmal musst du zuzahlen.
Du hast in der Zeit, in der du auf die Kinder aufpasst, die Aufsichtspflicht und bist daher unter Umständen für Schäden haftbar. Das kann ins Geld gehen, wenn mal richtig was passiert und man kann sich ja vorstellen, dass die Eltern den Schaden nicht bezahlen wollen, wenn du dafür verantwortlich bist. Da hört dann auch oftmal die Freundschaft/das gute nachbarschaftliche Verhältnis auf.... Also lieber versichern.
Und auch ein Vertrag zwischen Eltern und Tagesmutter macht Sinn, damit Klarheit herrscht. Muster gibts - glaube ich - bei www.laufstall.de.

Ansonsten bist du als Tagesmutter selbständig, d.h. es müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.
Du musst die Einkünfte aber versteuern und melden soweit du Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, etc. beziehst.

Viele Grüße
Sunshine

 
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