Geschrieben von tinai am 16.12.2003, 15:27 Uhr |
Korrektur zu Trini
Die 24 Werktage beziehen sich auf 6-Tage-Woche, das bedeutet vier Wochen gesetzlicher und unabdingbarer Urlaub - nicht 5, wie Du schreibst. Der Samstag gehört definitionsgemäß immer noch zu den Werktagen.
Gruß Tina
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- Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke - Birgitt 16.12.03, 12:22
- Kommt drauf an, an wieviel Tagen Du arbeitest. - Trini 16.12.03, 12:28
- Gesetzlicher Mindesturlaub - Trini 16.12.03, 12:41
- Super, Trini, hab ganz vielen Dank!! :o) o.T. - Birgitt 16.12.03, 14:01
- Korrektur zu Trini - tinai 16.12.03, 15:27
- Gesetzlicher Mindesturlaub - Trini 16.12.03, 12:41
- Kommt drauf an, an wieviel Tagen Du arbeitest. - Trini 16.12.03, 12:28
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