Geschrieben von Ulli am 07.09.2003, 13:20 Uhr |
Klar kriegst Du das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder.
Hallo Ivonne!
Lohnsteuerjahresausgleich heißt das, weil zusammen veranlagte Ehepartner dann am Jahresende (bzw. mit der Steuererklärung) den Ausgleich für zuviel oder zuwenig gezahlte gemeinsame Steuern machen.
Bei gleichem Verdienst lohnt sich aber wirklich eher die LStK 4.
Dazu gehst Du zur zuständigen Verwaltungsstelle (in Mainz hieß das Bürgeramt, im tiefen Hunsrück wird das einfach im Finanzamt gemacht). Auf der Lohnsteuerkarte sollte doch sogar ne Telefonnummer draufstehen, wo Du nachfragen kannst.
Wenn Du dann die Lohnsteuerkarten Ende diesen Jahres per Post kriegst gehst Du mit beiden Karten aufs Amt bevor Du die von denen (handschriftlich) geänderte Lohnsteuerkarte Deinem Arbeitgeber weitergibst.
Viele Grüße
Ulli
- Steuerklasse - Ivonne S. 07.09.03, 12:42
- Klar kriegst Du das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder. - Ulli 07.09.03, 13:20
- Re: Klar kriegst Du das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder. - tinai 08.09.03, 10:13
- Re: Klar kriegst Du das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder. - Ivonne S. 08.09.03, 18:18
- Re: Klar kriegst Du das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder. - tinai 08.09.03, 10:13
- Klar kriegst Du das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder. - Ulli 07.09.03, 13:20
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