Mitglied inaktiv
Hallo, mein Arbeitgeber ist nicht damit einverstanden, dass ich meinen Jahresurlaub erst nach dem Mutterschutz und nicht schon vorher nehmen will. Ich arbeite in einer Lebenshilfe-Einrichtung und werde nach BAT bezahlt bzw. es gilt auch das BAT-Recht wie im öffentlichen Dienst. Weiß jemand, ob er mir den Jahresurlaub sozusagen gewissermaßen zwangsweise vor dem Mutterschutz verordnen kann? Vielen DAnk Helen
Das kann er nur, wenn er betriebliche Gründe hierfür hat, daß Du Deinen Urlaub GENAU DANN nhemen mußt. Hat er die??? Wenn nein: hat er Pech gehabt! Aber denk dran: dann ist die Mitteilungsfrist für die EZ 8 Wochen, nicht 6! Viele Grüße Désirée
Liebe Desiree, vielen Dank für Deine Antwort. Mein Arbeitgeber gibt an, dass es für ihn organisatorisch günstiger ist, den Urlaub im Vorfeld abgegolten zu haben. Reicht das aus? Was sind denn betriebliche Gründe die gelten würden? Danke, Helen
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