Geschrieben von Henni am 14.07.2004, 20:07 Uhr |
Ich bin schlauer*gg*
Huhu
ich bin nun auch schlauer*gg* denn eine freundin ist echt gut in diesen dingen ...also:
ICH bekomme übrigens erzeihungsurlaub, nicht elternzeit..warum auch immer...
und: wenn ich weninger als halb arbeiten will, so geht das wirklich nur im erziehungsurlaub...und von daher - man muss sich wirklich 2 wochen nach der Geburt für die ersten 2 jahre festlegen!!- also von daher ist es sinnig, 2 jahre zu beantragen und dann ggf. im erziehungsurlaub die gewünschten zeiten zu arbeiten...von 25%- 75 % ist alles erlaubt...
Wenn ich nun nur EIN jahr beantrage, dann MUSS ich mindestens halb wieder arbeiten....
So hab cih das nun verstanden!!
Beihilfe und alles andere ist dabei schnurz ...
Lg EHnni
- Mir ist zu meiner Elternzeit frage noch was eingefallen*gg* - Henni 14.07.04, 19:03
- Re: Mir ist zu meiner Elternzeit frage noch was eingefallen*gg* - Henriette 14.07.04, 19:25
- Ich bin schlauer*gg* - Henni 14.07.04, 20:07
- Re: Ich bin schlauer*gg* - Merlemax 14.07.04, 21:11
- Ländersache.. - Henni 15.07.04, 8:57
- Re: Ländersache.. - pippi21 16.07.04, 9:45
- Ländersache.. - Henni 15.07.04, 8:57
- Re: Ich bin schlauer*gg* - Merlemax 14.07.04, 21:11
- Ich bin schlauer*gg* - Henni 14.07.04, 20:07
- Re: Mir ist zu meiner Elternzeit frage noch was eingefallen*gg* - Henriette 14.07.04, 19:25
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