Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 24.03.2003, 23:13 Uhr

Ich bin keine Heulsuse, aber mir kamen heute echt die tränen....

...das einzige, was du jetzt machen kannst, ist abwarten. Lass dich auf keinen FAll überreden, einen Auflösungsvertrag o.ä. zu unterschreiben oder gar zu kündigen. Selbst wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig (= insolvent) wird/ist und dein Gehalt nicht mehr zahlen kann, musst du deine Arbeitsleistung weiter anbieten, damit du den Anspruch auf die 3-monatige Lohnfortzahlung im Insolvenzfall auf jeden Fall erhältst. Diese wird vom Arbeitsamt in Höhe deines Netto-Verdienstes ausbezahlt, Versicherung etc. übernimmt das AA, Steuen fallen dafür keine an, du musst den erhaltenen Betrag allerdings zur Steuer angeben.
Einziger Nachteil in diesem Fall: Es kann rel. lange dauern, bis das AA zahlt, aber du kannst ggf. einen Vorschuss zur späteren Verrechnung bekommen.

Von dir aus kündigen solltest du aber frühestens nach Ablauf der 3 Monate, denn länger zahlt das AA ohnehin nicht. Eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sollte dann aber auch kein Problem mehr sein, denn mit der Zahlungsunfähigkeit deines AG ist die "Geschäftsgrundlage" (jur. ) entfallen und er darf dich gar nicht länger festhalten, da er ja seine Gegenleistung für deine Arbeit, den Lohn nicht mehr erbringen kann.

Also: Kopf hoch - ist mir auch schon 1x passiert - die Zeit wird ganz schön lang, aber es wird auch alles wieder gut!

Gruß, Speedy

 
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