Geschrieben von berita am 13.12.2003, 0:36 Uhr |
Hier die Rechtsgrundlage:
Hallo,
dein Rechtsanspruch auf Elternzeit ist im Bundeserziehungsgeldgesetz verankert.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html
Hier den entscheidende Abschnitt steht in §15, Abschnitt 2:
(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes; ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar.[..] Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. !!!
Du musst nur aufpassen, dass du die schon genannten Fristen einhaelst, ich wuerde es per Einschreiben machen in dem Fall.
LG
Berit
- erziehungsurlaub - Steff73 11.12.03, 22:39
- Re: erziehungsurlaub - damakra 12.12.03, 9:12
- Re: erziehungsurlaub - tinai 12.12.03, 12:22
- Hier die Rechtsgrundlage: - berita 13.12.03, 0:36
- Re: Hier die Rechtsgrundlage: - steff73 02.01.04, 22:07
- Re: erziehungsurlaub - damakra 12.12.03, 9:12
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