Baby und Job

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Geschrieben von Henni am 15.07.2004, 8:51 Uhr

@Henii

Huhu+


ich versuchs mal*gg* aber es ist nicht leicht...


Also: du musst naklar nicht 2 jahre nehmen, sondern du musst eben sofort nach der geburt festlegen, wie die 2 jahre ablaufen, also z.B. "ich nehme ein jahr erziehungsurlaub und mehr nicht". Dann MUSST du aber eben auch wieder anfangen und kannst NICHT nach dem einen jahr sagen: ich will doch noch verlängern!!! Du kannst auch sagen: das erste Jahr nimmt mein Mann, das zweite jahr nehme ich..aber es MUSS dann eben auch so gemacht werden. das ist der unterschied zu "früher2 wo man immer wieder was verändern konnte.


ICh werde nun wohl: 2 Jahre beantragen, ein Jahr wirklich zuhause bleiben (also jeweils bis zu den sommerferein) und dann rechtzeitig anmelden,, dass ich IM 2. jahr des Erziehungsurlaubs ein paar stunden arbeiten möchte...also meinetwegen 3 mal 3 stunden oder so.


DAS müsste dann gehen!!


Und : keien Ahnung warum es hier bei beamten noch Erziehungsurlaub heißt..bei angestellten ist es elternzeit...ich weiß es nicht...hab bloß eben nachgefragt, weil ich dachte ich hab ALTE Anträge...aber nein..ist hier im Süden wohl so....


Noch fragen??? *ggg*


LG Henni

 
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