Geschrieben von Henni am 15.07.2004, 8:51 Uhr |
@Henii
Huhu+
ich versuchs mal*gg* aber es ist nicht leicht...
Also: du musst naklar nicht 2 jahre nehmen, sondern du musst eben sofort nach der geburt festlegen, wie die 2 jahre ablaufen, also z.B. "ich nehme ein jahr erziehungsurlaub und mehr nicht". Dann MUSST du aber eben auch wieder anfangen und kannst NICHT nach dem einen jahr sagen: ich will doch noch verlängern!!! Du kannst auch sagen: das erste Jahr nimmt mein Mann, das zweite jahr nehme ich..aber es MUSS dann eben auch so gemacht werden. das ist der unterschied zu "früher2 wo man immer wieder was verändern konnte.
ICh werde nun wohl: 2 Jahre beantragen, ein Jahr wirklich zuhause bleiben (also jeweils bis zu den sommerferein) und dann rechtzeitig anmelden,, dass ich IM 2. jahr des Erziehungsurlaubs ein paar stunden arbeiten möchte...also meinetwegen 3 mal 3 stunden oder so.
DAS müsste dann gehen!!
Und : keien Ahnung warum es hier bei beamten noch Erziehungsurlaub heißt..bei angestellten ist es elternzeit...ich weiß es nicht...hab bloß eben nachgefragt, weil ich dachte ich hab ALTE Anträge...aber nein..ist hier im Süden wohl so....
Noch fragen??? *ggg*
LG Henni
- @Henii - Henriette 15.07.04, 8:44
- Re: @Henii - Henni 15.07.04, 8:51
- Jetzt bin ich aufgeklärt *gg* mT - Henriette 15.07.04, 9:53
- Re: Jetzt bin ich aufgeklärt *gg* mT - Henni 15.07.04, 11:28
- das mit dem Termin hatte ich mich nicht getraut... - Merlemax 16.07.04, 20:30
- Re: Jetzt bin ich aufgeklärt *gg* mT - Henni 15.07.04, 11:28
- Jetzt bin ich aufgeklärt *gg* mT - Henriette 15.07.04, 9:53
- Re: @Henii - Henni 15.07.04, 8:51
Eure Meinung dazu, hab grad nen Hals, und ihr seit quasi ja auch die "Zielgruppe" für diesen Aufreger...
Arbeitslosengeld während der Elternzeit??
Bis wann Mutterschutz???
Hallo, bin neu hier
Ausbildungsplätze für alleinerziehende?
Arbeitsamt oder Sozialamt?
Gehalt, wenn Kind krank?
Vorteil von Elternzeit?? An die Beamtinnenn...
Ist hier noch jemand Tupperberaterin...?