Geschrieben von Henriette am 15.07.2004, 8:44 Uhr |
@Henii
Hallo Henni,
ich habe noch eine Frage an dich wegen der Elternzeit - inzwsichen bist du ja ne Ecke schlauer *g*.
Wie lange willst du denn de facto gar nicht arbeiten und dann wieder anfangen - also nicht auf voller Basis sondern mit ein paar Stunden. Ich verstehe imm ernoch nicht diesen Passus des sich auf 2 Jahre festlegens??? Wenn ich doch gar nicht 2 Jahre zuhause bleiben will???
Bei mir wird der EU irgendwann Ende November anfangen und ich würde eigentlich gerne bis Januar 2006 EU nehmen und dann mit einer halben Stelle wieder richtig anfangen. Wenn es mir in den SInn kommt und es mit dem Kind gut geht, könnte ich mir vorstellen, ab Schuljahr 200% - also noch im EU - für ein paar Stunden zu arbeiten, 8 oder so. Warum sollte ich dann doch 2 Jahre EU beantragen? Und warum bekommst du eigentlich Erziehungsurlaub, ist der irgendwie anders geregelt. Kannst du mir Licht ins DUnkle bringen???
Lieben Gruß von
Henriette
Re: @Henii
Antwort von Henni am 15.07.2004, 8:51 Uhr
Huhu+
ich versuchs mal*gg* aber es ist nicht leicht...
Also: du musst naklar nicht 2 jahre nehmen, sondern du musst eben sofort nach der geburt festlegen, wie die 2 jahre ablaufen, also z.B. "ich nehme ein jahr erziehungsurlaub und mehr nicht". Dann MUSST du aber eben auch wieder anfangen und kannst NICHT nach dem einen jahr sagen: ich will doch noch verlängern!!! Du kannst auch sagen: das erste Jahr nimmt mein Mann, das zweite jahr nehme ich..aber es MUSS dann eben auch so gemacht werden. das ist der unterschied zu "früher2 wo man immer wieder was verändern konnte.
ICh werde nun wohl: 2 Jahre beantragen, ein Jahr wirklich zuhause bleiben (also jeweils bis zu den sommerferein) und dann rechtzeitig anmelden,, dass ich IM 2. jahr des Erziehungsurlaubs ein paar stunden arbeiten möchte...also meinetwegen 3 mal 3 stunden oder so.
DAS müsste dann gehen!!
Und : keien Ahnung warum es hier bei beamten noch Erziehungsurlaub heißt..bei angestellten ist es elternzeit...ich weiß es nicht...hab bloß eben nachgefragt, weil ich dachte ich hab ALTE Anträge...aber nein..ist hier im Süden wohl so....
Noch fragen??? *ggg*
LG Henni
Jetzt bin ich aufgeklärt *gg* mT
Antwort von Henriette am 15.07.2004, 9:53 Uhr
Nochmla hallo :-)
Dann ist es also offesncihtlich besser, 2 Jahre zu nehmen, damit ich im Feburar 2006, wenn der Zwerg in den Kiga gehen soll und es aus irgendwelchen gründen nichr richtig klappen sollte, noch nicht wieder arbeiten MUSS, sondern im Teilzeitrahmen arbeiten kann. Wenn ich das nun richtig verstanden habe... Bedeutet konkret: EU ab November 04, wieder zur Schule ab August 05 fürn paar Stunden und wieder richtig ab November 06 - passt zum Schuljahr aber ja so gar nicht... Egal, sollen sich andere drum kümmern. ich kann ja im EU bis zu 75% arbeiten - wenn ich dich richtig veratanden habe - und mehr würde ich danach auch nicht machen wollen.
Besten Dank!!! Henriette
Re: Jetzt bin ich aufgeklärt *gg* mT
Antwort von Henni am 15.07.2004, 11:28 Uhr
Huhu
ja, stimmt so, wobei du dich aber ja ganz normal bis zum schuljahresende da wieder in den dienst begeben kannst..muss ja nicht november sein..also ich werde in den anträgen den ersten Tag der Sommerferein 2006 als meinen ersten arbeitstag angeben *gg* fies, aber dann bekomme ich in den sommerferein geld*gg* das ist die rache dafür dass ich 2 jahre bei zeitverträgen immer in den sommerferein arbeitslos war*grrrrrrrrrrr*
also so mach ichs nun. BASTA *gg*
Henni
das mit dem Termin hatte ich mich nicht getraut...
Antwort von Merlemax am 16.07.2004, 20:30 Uhr
Hallo Henni,
ich bin gespannt ob das klappt mit dem ersten Ferientag. Ich hatte mir das nicht getraut, ich fand das so offensichtlich. Habe dann zum 1. 8. wieder angefangen, das Schuljahr ging am 11.8. los.
Vielleicht mache ich es beim nächsten Mal so...
Liebe Grüße
Antje
Eure Meinung dazu, hab grad nen Hals, und ihr seit quasi ja auch die "Zielgruppe" für diesen Aufreger...
Arbeitslosengeld während der Elternzeit??
Bis wann Mutterschutz???
Hallo, bin neu hier
Ausbildungsplätze für alleinerziehende?
Arbeitsamt oder Sozialamt?
Gehalt, wenn Kind krank?
Vorteil von Elternzeit?? An die Beamtinnenn...
Ist hier noch jemand Tupperberaterin...?