Baby und Job

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Geschrieben von mogli77 am 12.08.2004, 9:51 Uhr

hallo krissie

huhu,

Tom ist nicht in der uni-kita, ist aber egal, gilt ja für alle ffm-kitas.

die einstufung eines kindergartenkinds erfolgt übrigens nicht mit 3 jahren, sondern genau mit 33 monaten. ab da sind die kids kindergartenkinder.

die grenze liegt bei den kindern unter 3 monaten, bei derzeit knapp 1700,-€ bereingtes NETTOeinkommen. kindergeld der kinder wird miteinberechnet. liegt man unter dieser grenze, ist nur die häußliche erspüarnis von 30,- € zu bezahlen. je mehr einkommen, desto höher die zuzahlung, die staffelungen sind aber intern.

übrigens stimmt das nicht ganz, dass man bei der entgeltfeststellung ab 33 monaten, den antrag bei stadtschulamt stellen muß. denn liegt man mit dem einkommen immer noch drunter, so dass nur die häußliche ersparnis zu bezahlen ist, kann der kostenzuschuß gleich über das jugendamt erfolgen. es spart einen behördengang!

alle angaben ohne gewähr *lol*

lg mogli

 
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