Baby und Job

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Geschrieben von mamamittochter am 27.02.2003, 21:27 Uhr

Hab noch was beim Arbeitsamt gefunden....

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage BEITRÄGE zur Bundesanstalt für Arbeit entrichtet wurden. Das ist aber nicht der Fall! Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

1. Sie müssen arbeitslos sein.

2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

 
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