Geschrieben von berita am 21.12.2003, 22:48 Uhr |
Geteilte Elternzeit
Hallo,
also, es ist nicht so, dass ihr euch tagesmaessig sozusagen die Elternzeit teilt (habe den Eindruck, dass du das annimmst). Sondern ihr seid dann beide "richtig" in Elternzeit, koennt aber bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten gehen. Unter bestimmten Bedingungen hat man ein Recht auf diese Teilzeit.
Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html.
Ein Problem koennte werden, dass ihr euch das jetzt erst ueberlegt habt. Fuer die ersten zwei Jahre legt man sich am Anfang der Elternzeit verbindlich fest. Auf spaetere Aenderungen hat man in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch, sondern muss sich mit dem AG einigen. Ueber das dritte Jahr koennt ihr aber noch "frei verfuegen", Beantragung geht bis 8 Wochen vorher.
LG
Berit
- Geteilte Elternzeit - rubsy 21.12.03, 14:11
- Re: Geteilte Elternzeit - desireekk 21.12.03, 22:22
- Re: Geteilte Elternzeit - berita 21.12.03, 22:48
- Re: Geteilte Elternzeit - ChristinaB 22.12.03, 14:41
Selbstständig nageldesign
Uni-Pinboard
Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Klopf, klopf an alle....
Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....
400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite?
400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Arbeiten ohne Lehre
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke