Geschrieben von desireekk am 21.12.2003, 22:22 Uhr |
Geteilte Elternzeit
Grundsätzlich können bei de Eltern gleichzeitig in EZ gehen.
Wobei derjenige, der nachträglicgh seine EZ ändern nmöchte, das mit seinem AG abstimmen muß.
Der andere Elternteil kann mit einer 8-wöchigen Frist ebenfalls in EZ gehen.
I. d. R. hat er dann auch Anspruch auf Teilzeitarbeit. Genauer steht es im gesetz (BErzGG).
Hilft das schonmal?
Désirée
- Geteilte Elternzeit - rubsy 21.12.03, 14:11
- Re: Geteilte Elternzeit - desireekk 21.12.03, 22:22
- Re: Geteilte Elternzeit - berita 21.12.03, 22:48
- Re: Geteilte Elternzeit - ChristinaB 22.12.03, 14:41
Selbstständig nageldesign
Uni-Pinboard
Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Klopf, klopf an alle....
Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....
400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite?
400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Arbeiten ohne Lehre
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke