Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 21.12.2003, 22:22 Uhr

Geteilte Elternzeit

Grundsätzlich können bei de Eltern gleichzeitig in EZ gehen.

Wobei derjenige, der nachträglicgh seine EZ ändern nmöchte, das mit seinem AG abstimmen muß.

Der andere Elternteil kann mit einer 8-wöchigen Frist ebenfalls in EZ gehen.

I. d. R. hat er dann auch Anspruch auf Teilzeitarbeit. Genauer steht es im gesetz (BErzGG).

Hilft das schonmal?

Désirée

 
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