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Geteilte Elternzeit

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Hi, unser Sohn ist jetzt 14 Monate alt und wir überlegen uns die Elternzeit zu teilen. Soll heißen mein Mann ginge 3 Tage/Woche arbeiten und ich die restlichen 2. Evtl. möchte ich noch einen dritten Tag sozusagen "nebenbei" arbeiten. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Form der Elternzeit? Müssen die AG dem zustimmen, oder können sie "ganz oder gar nicht" fordern? Wie sieht es mit steuerlichen Geschichten aus? Was muß generell beachtet werden? Fragen über Fragen..... Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. LG, Rubsy


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Grundsätzlich können bei de Eltern gleichzeitig in EZ gehen. Wobei derjenige, der nachträglicgh seine EZ ändern nmöchte, das mit seinem AG abstimmen muß. Der andere Elternteil kann mit einer 8-wöchigen Frist ebenfalls in EZ gehen. I. d. R. hat er dann auch Anspruch auf Teilzeitarbeit. Genauer steht es im gesetz (BErzGG). Hilft das schonmal? Désirée


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Hallo, also, es ist nicht so, dass ihr euch tagesmaessig sozusagen die Elternzeit teilt (habe den Eindruck, dass du das annimmst). Sondern ihr seid dann beide "richtig" in Elternzeit, koennt aber bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten gehen. Unter bestimmten Bedingungen hat man ein Recht auf diese Teilzeit. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html. Ein Problem koennte werden, dass ihr euch das jetzt erst ueberlegt habt. Fuer die ersten zwei Jahre legt man sich am Anfang der Elternzeit verbindlich fest. Auf spaetere Aenderungen hat man in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch, sondern muss sich mit dem AG einigen. Ueber das dritte Jahr koennt ihr aber noch "frei verfuegen", Beantragung geht bis 8 Wochen vorher. LG Berit


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Hallo, rein rechtlich habe ich das auch so verstanden, wie meine Vorschreiberinnen. Auch mein Mann und ich teilen uns unsere Elternzeit. Nachdem ich nun ein Jahr Vollzeit gearbeitet habe, um nach 10 Monaten Erziehungsurlaub wieder richtig einzusteigen (Mein Mann hat dieses Jahr 50% gearbeitet). Haben wir uns nun nicht nur für den Erziehungsurlaub, sondern eher langfristig (Es gibt auch ohne Elternzeit ein Recht auf Teilzeitarbeit) auf 80% (mein Mann) und 70% (ich) geeinigt. Wichtig war nicht nur für unseren Arbeitgeber, dass einer von uns wenigstens 75% arbeitet. Denn erst mit einem gewissen Minimum kann man davon ausgehen auch in die üblichen Vorteile von Weiterbildung, (zusätzliche) Gehaltserhöhung, interessante Projekt,...sprich Karriere zu kommen. Da aufgrund meiner Firmensituation sich da in absehbarer Zeit nichts andeutete, hat mein Mann die Gelegenheit ergriffen, sich wieder meht zu engagieren. Ohne jetzt irgendwie negativ zu klingen, denke ich, riskiert ihr mit 2/3 Tagen, dass Euch Euer Arbeitgeber nicht als "vollwertig" ansieht (obwohl nach meiner Erfahrung die Leistung/Zeit deutlich besser ist). Aber es kommt natürlich immer auf den Job an. Bei uns wird es nun aber bald wieder interessant, da wir im Juni unser 3. Kind erwarten, und mein Mann dann weiterhin (d.h. bis entschieden ist ob und wann ich wieder arbeiten werde)nur 80% arbeiten möchte. Ohne das halbe Jahr Erziehungsgeld, das wir für unsere beiden ersten bekommen haben, wird das ganz schön hart... Gruß, Christina