Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 17.12.2003, 9:47 Uhr

Es zählen die letzten drei Monate vor dem Mutterschutz...

für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Der letzte Arbeitgeber muß das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (wenn gesetzlich versichert) ergänzen bis zum letzten Nettolohn.

Trini

 
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