Geschrieben von Trini am 17.12.2003, 9:47 Uhr |
Es zählen die letzten drei Monate vor dem Mutterschutz...
für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Der letzte Arbeitgeber muß das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (wenn gesetzlich versichert) ergänzen bis zum letzten Nettolohn.
Trini
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und.... - LeonundBianca 16.12.03, 20:45
- Es zählen die letzten drei Monate vor dem Mutterschutz... - Trini 17.12.03, 9:47
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