Baby und Job

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Geschrieben von RenateK am 20.07.2004, 10:16 Uhr

Es geht nicht um das merken,

Eben, und wenn Du arbeitest obwohl ein Arbeitsverbot besteht, bezahlt die Berufsgenossenschaft eben nicht. Du kannst es dann versuchen so hinzudrehen, dass Du nur zu Besuch im Büro gewesen bist, aber ob das dann klappt, wenn da einmal einer Verdacht schöpft. Auf jeden Fall gibt es dann großen Ärger, im übrigen auch und gerade für den Arbeitgeber.
Gruß, Renate

 
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