Baby und Job

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Geschrieben von berita am 20.05.2004, 9:57 Uhr

Erziehungsurlaub

Der gesetzliche Anspruch gilt nur bis zum dritten Geburtstag. Zwar kann man ein Jahr auch danach nehmen, dass geht dann aber nur mit Zustimmung deines AG. Kannst ja mal deinen Chef(in) fragen, was er dazu meint.

LG
Berit

 
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