Geschrieben von berita am 20.05.2004, 9:57 Uhr |
Erziehungsurlaub
Der gesetzliche Anspruch gilt nur bis zum dritten Geburtstag. Zwar kann man ein Jahr auch danach nehmen, dass geht dann aber nur mit Zustimmung deines AG. Kannst ja mal deinen Chef(in) fragen, was er dazu meint.
LG
Berit
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Erziehungsurlaub - Sabri 18.05.04, 23:06
- Re: Erziehungsurlaub - kolibrili 19.05.04, 15:20
- Re: Erziehungsurlaub - tinai 19.05.04, 15:30
- Re: Erziehungsurlaub - manuelbaby 21.05.04, 22:00
- Re: Erziehungsurlaub - berita 20.05.04, 9:57
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