Geschrieben von tinai am 19.05.2004, 15:30 Uhr |
Erziehungsurlaub
Der 3. Geburtstag ist der 1. Arbeitstag. Ganz egal, wann Du angefangen hast, den Erziehungsurlaub zu nehmen, er endet auf jeden Fall mit dem 3. Geburtstag.
Es sei denn, Du hättest vorher einen Vereinbarung getroffen, dass Du maximal 1 Jahr bis zum 7. Lebensjahr aufhebst. So klang Dein Posting aber nicht.
Es spielt keine Rolle, dass Du im EU TZ gearbeitet hast.
Als BEamtin hast du aber vermutlihc sowieso Anspruch auf Teilzeit.
Gruß Tina
- Erziehungsurlaub - Sabri 18.05.04, 23:06
- Re: Erziehungsurlaub - kolibrili 19.05.04, 15:20
- Re: Erziehungsurlaub - tinai 19.05.04, 15:30
- Re: Erziehungsurlaub - manuelbaby 21.05.04, 22:00
- Re: Erziehungsurlaub - berita 20.05.04, 9:57
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