Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 19.05.2004, 15:30 Uhr

Erziehungsurlaub

Der 3. Geburtstag ist der 1. Arbeitstag. Ganz egal, wann Du angefangen hast, den Erziehungsurlaub zu nehmen, er endet auf jeden Fall mit dem 3. Geburtstag.

Es sei denn, Du hättest vorher einen Vereinbarung getroffen, dass Du maximal 1 Jahr bis zum 7. Lebensjahr aufhebst. So klang Dein Posting aber nicht.
Es spielt keine Rolle, dass Du im EU TZ gearbeitet hast.
Als BEamtin hast du aber vermutlihc sowieso Anspruch auf Teilzeit.
Gruß Tina

 
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