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Geschrieben von damakra am 12.12.2003, 9:12 Uhr

erziehungsurlaub

Hallo Steffi,
mach Dir keine Sorgen, die schrifliche Vereinbarung kann Dein Arbeitgeber in die Tonne kloppen!! Wenn Du keine Elternzeit nehmen willst, brauchst Du gar keine Vereinbarung.

Wenn Du Elternzeit nehmen willst, musst Du das Deinem Arbeitgeber 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit mitteilen, also wenn Du direkt nach der Geburt zu Hause bleiben willst, 2 Wochen nach der Entbindung!! Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen, und die genauen Zeiten beinhalten. (Also: Hiermit beantrage ich Elternzeit vom ??? (Erster Tag nach Mutterschutz) bis ??? (wann Du willst, genaues Datum, max. 3 Jahre später)) Möchtest Du während der Elternzeit in Deiner Firma Teilzeitarbeit machen solltest Du das auch direkt mitbeantragen: Ich beantrage Elternzeit vom... bis.... Gleichzeitig beantrage ich Teilzeitarbeit mit reduzierter Stundenzahl (z.B. 20 Wochenstunden) für die Zeit vom... bis... (z.B. die 2 letzten Jahre der Elternzeit).

Das mit dem Recht auf Teilzeitarbeit funktioniert nur, wenn dein Chef mehr als 15 Angestellte hat.

Also nochmal, Du bist verpflichtet Deinem Arbeitgeber 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit (wenn Du nicht direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen willst sind es 8 Wochen) bescheid zu geben ob und wielange Du Elternzeit nehmen willst. Punkt, mehr nicht!
Du bist in der Schwangerschaft sowieso unkündbar und brauchst vor der Entbindung keine Vereinbarungen zu treffen, wann Du wieder arbeiten willst.

Aber das ganze ist natürlich in Gesetzten verankert. Du kannst die Broschüre beim Bundesministerium für Familie runterlagen, das lohnt sich auf jeden Fall, da steht alles drin.

Der Link muss natürlich in eine Zeile:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html


Daniela

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