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Geschrieben von Steff73 am 11.12.2003, 22:39 Uhr

erziehungsurlaub

Hallo, hier nochmal eine Frage zum Erziehungsurlaub.
Als ich meinem AG mitgetilt habe, dass ich schwanger bin, habe ich ihm auch gleich gesagt, dass ich nach Ablauf Mutterschutz wieder arbeiten möchte. Wir haben darüber eine schriftliche Vereinbarung. Kann ich, obwohl ich unterschrieben habe, dass ich den Erziehungsurlaub nicht in Anspruch nehme, jetzt noch den Erziehungsurlaub beantragen? Wenn ja, bitte Rechtsgrundlage benennen. Danke! :-)

 
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