Geschrieben von berita am 18.10.2003, 11:18 Uhr |
Erziehungsurlaub
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Verkuerzung, es sei denn, es ist ein Haertefall. Ansonsten brauchst du die Zustimmung des AG. Hier der Gesetzestext:
"(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles (§ 1 Abs. 5) kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit."
Unter HAertefall versteht man "bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz"
LG
Berit
- Erziehungsurlaub - Calista 14.10.03, 16:05
- Re: Erziehungsurlaub - Sunshine! 14.10.03, 19:56
- Re: Erziehungsurlaub - flosmama 15.10.03, 1:36
- Re: Erziehungsurlaub - berita 18.10.03, 11:18
- Re: Erziehungsurlaub - Sunshine! 14.10.03, 19:56