Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mal ne Frage. Ich bin im Moment im Erziehungsurlaub (Elternzeit), arbeite aber auch teilzeit. Bei der Geburt meiner Tochter hab ich zunächst nur 2 Jahre Elternzeit beantragt (läuft im Juni 2004 aus), weil ich mir nicht sicher war, wann und ob ich das 3. Jahr nehmen will. Jetzt bin ich wieder schwanger - das neue Baby kommt im März. Meine Personalabteilung in der Arbeit will mir weismachen, dass ich nur 3 Jahre Elternzeit haben werden (wegen des neuen Kindes) und dass mein 3. Jahr vom ersten Kind einfach "verfallen" würde. Stimmt das so? Kann man das nicht aufrechnen?
Hallo, soweit ich weiß, kann man das 3. Jahr nehmen bis zum 8 Lebensjahr des jeweiligen kindes, oder einfach "dranhängen". D.h. für jedes Kind sind auf jeden Fall 3 Jahre drin, die Dir ja auch bei der Rente gutgeschrieben werden. (Du hast also ab März noch 4 Jahre). LG Sandra
Entweder du sprichst mit deinem AG ab, daß Du das 3. Jahr später nimmst oder dir verfällt das 3. jahr vom ersten Kind. Gruß Sibs
Wenn Dein AG nicht zustimmt, dann verfällt Dir das 3. Jahr. Man kann zwar bis zum 8. Lebensjahr ein Jahr aufheben, dem muss der AG aber vorher zustimmen. Dass Du die Zustimmung nicht bekommst, hat er ja schon gesagt. Gruß Tina
Hallo, deine Personalabteilung hat leider recht. Der Knackpunkt ist der, dass man nur bis zum dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit hat (Bundeserziehungsgeldgesetz). Man kann sich diesen Anspruch nicht fuer spaeter "aufheben". Ausnahme: der Arbeitgeber stimmt einer Verschiebung des dritten Jahres zu (bis zum 8. Geburtstag moeglich). Das ist aber voellig freiwillig - und gerade in deinem Fall macht das aus Arbeitgebersicht wenig Sinn, da er dir dadurch diese Zeit zusaetzlich "schenkt". LG Berit
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