Baby und Job

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Redaktion

 

Geschrieben von berita am 26.06.2004, 15:04 Uhr

Elternzeit und 2.Kind

Bloss nicht kuendigen. Mit der Geburt deines zweiten Kindes hast du erneut das Anrecht auf eine bis zu dreijaehrige Elternzeit. Wichtig ist, dass du spaetestens zwei Wochen nach der Geburt den entsprechenden Antrag an den AG abgeschickt hast. Falls dein AG mitspielt, koenntest du sogar das sonst wegfallende dritte Jahr deines ersten Kindes spaeter nehmen.

Natuerlich kannst du auch Erziehungsgeld fuer das zweite Kind beantragen.

LG
Berit

 
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