Geschrieben von berita am 26.06.2004, 15:04 Uhr |
Elternzeit und 2.Kind
Bloss nicht kuendigen. Mit der Geburt deines zweiten Kindes hast du erneut das Anrecht auf eine bis zu dreijaehrige Elternzeit. Wichtig ist, dass du spaetestens zwei Wochen nach der Geburt den entsprechenden Antrag an den AG abgeschickt hast. Falls dein AG mitspielt, koenntest du sogar das sonst wegfallende dritte Jahr deines ersten Kindes spaeter nehmen.
Natuerlich kannst du auch Erziehungsgeld fuer das zweite Kind beantragen.
LG
Berit
- Elternzeit und 2.Kind - Jasmin0906 25.06.04, 21:19
- re: - Anetts 25.06.04, 21:53
- Re: re: - Henni 26.06.04, 9:05
- Re: Elternzeit und 2.Kind - berita 26.06.04, 15:04
- pro kind 3 jahre - like_hot_vanilla 26.06.04, 23:49
- Re: pro kind 3 jahre - HeidiK 28.06.04, 14:47
- pro kind 3 jahre - like_hot_vanilla 26.06.04, 23:49
- re: - Anetts 25.06.04, 21:53