Geschrieben von Enola. am 24.04.2023, 22:38 Uhr |
Elterngeldberechnung Selbständige
Hallo ihr Lieben, ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich schildere euch mal kurz unsere Situation. Ich bin selbständig und für die Elterngeldberechnung wird bei mir immer das Jahr vor Geburtsjahr des Kindes genommen.
Ich bin tatsächlich früher schwanger geworden, wie geplant. Der Entbindungstermin fällt doch tatsächlich auf den 1.1.2024. Mir ist sehr wichtig, dass zur Berechnung des Geldes dieses Jahr (2023) genommen wird, da wird finanziell in den Jahren zuvor noch nicht so gut dastehen. Das Elterngeld würde dann maximal 800€ betragen.
Nun zu meiner Frage, wenn das Kind jetzt eher kommt, was ja nicht unüblich ist. Hab ich die Möglichkeit, dass dennoch das Jahr 2023 zur Berechnung genommen wird, da es ja einfach nur ein Ding von ein paar Tagen ist, bis das Jahr fertig ist, oder wird dann wirklich ein anderes Jahr genommen?
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich. Vielleicht hat jemand von euch ja schon mal vor der gleichen Frage gestanden. Danke im Voraus :)
Re: Elterngeldberechnung Selbständige
Antwort von Lena_1922 am 25.04.2023, 8:49 Uhr
Du solltest mit deinem Steuerberater reden.
Es wird immer auf das letzte Kalenderjahr zugegriffen - außer es gibt es abweichendes Wirtschaftsjahr - das ist die Bemessungsgrundlage.
Dann würde wirklich ein anderes Jahr genommen werden
Antwort von misses-cat am 28.04.2023, 6:50 Uhr
Sorry aber da musst du hoffen das du über Et gehst.
Als elterngeld damals eingeführt wurde gab sehr viele Tränen, die Kinder die am 31.12 2006 geboren wurden hatten gar keinen Anspruch bzw deren Eltern die wo die Kinder am 1.1. 07 geboren wurden schon
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