Geschrieben von Elli24 am 15.07.2004, 14:20 Uhr |
@Elli
Ja, GoLLoM, so ist es. Seit jeher darf man/frau 18 Std. arbeiten, seit 2001 auch bis zu 30. Weil die "Elternzeit" eben kein Urlaub ist :-)))
Auch deshalb heißt das Ganze übrigens schon seit Jahren nicht mehr Erziehungsurlaub.
Vorteile sind: Der "Haupt"-Arbeitsplatz bleibt erhalten + darf nur unter strengen Grenzen gekündigt werden (vom Arbeitgeber), auch wenn er ruht. Diese Sicherheit sollte man auch nicht auf´s Spiel setzen. Zwar erlischt dieser besondere Kündigungsschutz nach Wiederantritt in den alten (Vollzeit-)-Vertrag, aber auch dann muss ja erstmal ein anerkenungswürdiger Kündigungsgrund her.
Alles nicht so einfach, ich weiß. Siehe auch mein neues Posting weiter unten: Ich farge noch mal im Ministerium nach.
Gruß, Elli
- Arbeitslosengeld während der Elternzeit?? - Elli24 14.07.04, 11:06
- Re: Arbeitslosengeld während der Elternzeit?? - GoLLoM 14.07.04, 11:19
- zu früh geklickt *g* - GoLLoM 14.07.04, 11:20
- Re: zu früh geklickt *g* - Elli24 14.07.04, 12:29
- Re: zu früh geklickt *g* - marit 14.07.04, 13:54
- Re: zu früh geklickt *g* - Elli24 14.07.04, 14:50
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- Re: Arbeitslosengeld während der Elternzeit?? - Mama Fabian 14.07.04, 16:00
- nochmal nachfrag... - GoLLoM 14.07.04, 21:57
- Re: nochmal nachfrag... - marit 15.07.04, 9:15
- Re: nochmal nachfrag...@marit - GoLLoM 15.07.04, 9:31
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- Ja, Dein AG muss bestätigen, dass er Dir den TZ nicht gibt, - tinai 16.07.04, 10:28
- Re: Ja, Dein AG muss bestätigen, dass er Dir den TZ nicht gibt, - Elli24 16.07.04, 12:39
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- Re: Ja, Dein AG muss bestätigen, dass er Dir den TZ nicht gibt, - Elli24 16.07.04, 12:39
- Re: Arbeitslosengeld während der Elternzeit?? - GoLLoM 14.07.04, 11:19
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