Geschrieben von berita am 16.12.2003, 22:36 Uhr |
Du brauchst die Zustimmung deines AG..
.. die er dir nur aus wichtigen betrieblichen Gruenden verweigern darf.
LG
Berit
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- 400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite? - WMWM74 16.12.03, 20:03
- Re: 400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite? - LeonundBianca 16.12.03, 20:40
- Du brauchst die Zustimmung deines AG.. - berita 16.12.03, 22:36
- Re: 400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite? - LeonundBianca 16.12.03, 20:40
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