Geschrieben von Peanut1 am 18.05.2003, 8:03 Uhr |
doppelt Erziehungsgeld
Hallo!
Du bekommst das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse genau wie beim ersten Kind berechnet (maßgeblich sind hier die letzten dre abegerechneten Monate fpr Beginn des Mutterschutzes beim ersten Kind). der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber entfällt allerdings, weil Du ja zur zeit nicht arbeitest.
Erziehungsgeld bekommst Du für beide Kinder, Deine beitragsfreie zeit bei der Krankenkasse (also die Zeit, wo Du ohne Beiträge zu zahlst dort selber versichert bleibst), richtet sich aber nach der dauer des Erziehungsgeldbezuges vom zweiten Kind.
Hoffe, das ist nicht zu verwirrend geschrieben. Wir haben in der Praxis (ich arbeite bei einer krankenkasse) solche Fälle andauernd.
LG
Ilka
- Krankenkasse und Erziehungsgeld - katrin_83 15.05.03, 10:42
- Re: Krankenkasse und Erziehungsgeld - berita 15.05.03, 23:28
- doppelt Erziehungsgeld - Patrisha 17.05.03, 18:29
- Re: doppelt Erziehungsgeld - Peanut1 18.05.03, 8:03