Geschrieben von tinai am 03.11.2003, 14:18 Uhr |
doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT
Das weiß ich sicher. Unabdingbar ist, dass man freigestellt werden muss für die Zeit, aber man hat keinen Anspruch darauf, dass der AG einem auch noch das GEhalt bezahlen muss, wenn es einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist. Dann allerdings kann man das Geld bei der gesetzlichen Krankenkasse (wenn man dort versichert ist) beantragen und bekommt glaube ich 80% des Netto-Lohns - sicher weiß ich letzteres aber nicht.
- Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Anja B. 02.11.03, 21:00
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Prinz 03.11.03, 7:10
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - RenateK 03.11.03, 8:41
- @RenateK - Anja B. 03.11.03, 11:19
- Hab ich dann als AE 40 tage pro Jahr, wenn nächstes Jahr mein 2. Zwerg da ist? o. T. - Prinz 03.11.03, 12:21
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- Re: @tinai - tinai 03.11.03, 15:29
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- Das Kinderpflegekrankengeld (10 Tage pro Kind und Elternteil) bekommt man aber von der KK des KINDES. - Trini 06.11.03, 8:28