Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 03.11.2003, 14:18 Uhr

doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT

Das weiß ich sicher. Unabdingbar ist, dass man freigestellt werden muss für die Zeit, aber man hat keinen Anspruch darauf, dass der AG einem auch noch das GEhalt bezahlen muss, wenn es einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist. Dann allerdings kann man das Geld bei der gesetzlichen Krankenkasse (wenn man dort versichert ist) beantragen und bekommt glaube ich 80% des Netto-Lohns - sicher weiß ich letzteres aber nicht.

 
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