Baby und Job

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Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 08.09.2003, 21:53 Uhr

das heißt dann Photodesign :-)

AFAIK: "Fotografin" darf man sich nur nennen, wenn man Fotografenmeisterin ist.

Deshalb steigen die meisten auf den Titel "Photodesign" um.

jetzt noch eine Anlaufstelle:

Wenn Du Dich im künstlerischen Bereich selbständig machen willst, mußt Du Dich bei der KSK (Künstlersozialkasse) pflichtversichern.

Ich glaube die KSK sitzt irgendwo im Norden (Bremen?), die geben Dir sicher Auskunft.

Viele Grüße

Désirée

 
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