Mitglied inaktiv
Hallo, jetzt habe ich auch mal ne Frage dazu. Ich habe die Möglichkeit bei meinem bisherigen AG auf 400,- E Basis weiterzuarbeiten bis meine Elternzeit rum ist. Nun meine Frage, ich habe Budget-Erziehungsgeld beantragt. Stimmt es dass die 400,- € nicht angerechnet werden und so das Erziehungsgeld schmälern? Und wie ist das mit der Rentenversicherung. Ich habe gelesen, dass man sich von der Rentenversicherung befreien lassen kann. Kommt das für mich dann in Frage? Wir sind nur ein 5-Mann Unternehmen, da waren schon die ganzen Schwangerschaftsgeschichten ein Greuel. Hier war noch nie wer schwanger oder Mutter geworden. Bitte bitte helft mir, wenn ihr könnt! Danke Leslie
Hallo, der Minijob geht dann nicht in die Berechnung des EG ein, wenn er pauschal versteuert ist. Wenn er aber auf Lohnsteuerkarte laeuft, dann wird er "angerechnet". Dann kommt es drauf an, ob und wieweit dein (bzw. euer bei Partnerschaft) Einkommen ueber die Einkommensgrenzen geht um zu sagen, ob und wie weit das Erziehungsgeld gekuerzt ist: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html Bei Budget sollte man unbedingt drauf achten, dass im zweiten Halbjahr das EG nicht ganz gestrichen wird, sonst muss man den Budget-Anteil des ersten halben Jahres zurueckzahlen. LG Berit
ot
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