Mitglied inaktiv
Habe heute mein Arbeitszeugnis von meinem ehemaligen AG bekommen. Schreibs euch mal hier rein. Vielleicht ist ja jemand unter euch, der sich auskennt, und mir sagen kann, ob da was verstecktes drin ist. Also... Frau.....hat in der Zeit vom ....bis....in unserer Praxis ihre Ausbildung absolviert. In dieser Zeit eignete sich Frau...ein fundiertes Fachwissen bzgl. sämtlicher anfallender Aufgaben in unserer Praxis an. Zunächst wurde Frau...in die Aktenregistratur eingewiesen, so dass das selbständige Anlegen, Bearbeiten und Ablegen der Akten durch sie erfolgen konnte. Anschließend gehörten das Anfertigen von Schriftsätzen nach Diktat und später auch das selbständige Verfassen von Schreiben nach entsprechender Einarbeitung in die Akte zu ihren Tätigkeiten. Ferner erstellte Frau...zunächst auf Anweisung, später selbständig die jeweiligen Kostenrechnungen. Frau...hat selbständig mit der EDV Anlage und den dazugehörigen Programmen gearbeitet. Ferner war sie zeitweise für die in der Anmeldung anfallenden Telefonate sowie den persönlichen Empfang der Patienten zuständig. Mit fortschreitendem Verlauf der Ausbildung hat sie die Einarbeitung der neuen Auszubildenden übernommen. Frau ...hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihre Arbeitsweise zeichnete sich durch Sorgfalt und Engagement aus. Sie verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe und ein gutes Urteilsvermögen. AUch unter größerer Belastung erledigt Frau ...ihre Aufgaben zuverlässig. Den Patienten gegenüber hatte sie sowohl am Telefon als auch persönlich ein freundliches, offenes und angenehmens Wesen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei und zuvorkommend. Aufgrund personeller Auslastung war uns eine Übernahme von Frau... in das Angestelltenverhältnis leider nicht möglich. Wir bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Frau...für die Zukunft alles Gute. ... Na, was haltet ihr davon? LG Mareike
Hallo Mareike, hier ein Link www.soliserv.de/zeugnis-formulierungen.htm Da kannst Du die gängigsten Formulierungen und ihre Bedeutungen nachsehen. Man könnte jetzt noch drüber streiten, ob man das "zur vollen Zufriedenheit" in "zur vollsten..." umwandeln könnte, für mich klingt es ansonsten ganz gut. Grüße Claudia
Also für mich hört sich das nach einem guten Zeugnis an... das "zur vollsten" wäre ne glatte 1 (so habe ich es zumindest mal gelernt) und das bekommt man nur äusserst selten und eine "2" ist ja auch nicht verkehrt. Dein Zeugnis scheint ein "Alleweltszeugnis" zu sein, denn fast genauso hören sich alle 4 meiner Arbeitszeugnisse an ;) und ich hatte nie Probleme nen neuen Job zu bekommen *gg* Also keine Panik, das schaut gut aus ;) Liebe Grüsse Sunny
Hallo, ich schliesse mich den Vorgängern an. Also ich würde auch sagen, dass es ein gutes Zeugnis ist. volle Zufriedenheit, und auch das mit dem unter Stress. Und auch die die Details sind ja auch ausführlich. Denke damit kannst du dich problemlos bewerben. lieben Gruß Helga
... das Zeugnis ist sehr gut. Es fehlt m.E. nichts. Damit kannst Du Dich guten Gewissens bewerben. Gruß Tina
Zur "vollsten" und zur "vollen" ist immer ein Thema, aber lt. Rechtssprechung kann man zur "vollsten" nicht verlangen, weil es sprachlich falsch ist! Es wird auch immer weniger verwendet. Wenn man ein "Sehr gut" will, so ergibt sich das auch aus dem übrigen Zeugnis und m.E. ist es bei Dir "Sehr Gut", da sonst nichts fehlt.
Da bin ich ja beruhigt. Wenn man selbst seine eigene Beurteilung liest, hat man ja doch meist ein Brett vor dem Kopf. LG Mareike
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