Baby und Job

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Geschrieben von Anja1971 am 18.06.2004, 0:05 Uhr

arbeitssuchend und stillzeiten

Hallo,
wende Dich doch noch mal an Dein Amt und belehr die Dame, dass die Stillzeiten per Mutterschutzgesetz gesichert sind (hat die während der Ausbildung gepennt ???) Du kannst Dich selbstverständlich arbeitslos melden und Leistungen beantragen.Und natürlich hast Du auch das Recht, die Stillzeiten von einem Arbeitgeber einzufordern. Wie der das findet, ist natürlich eine andere Sache.
Bin selbst Arbeitsvermittlerin.Wenn man alle Arbeitslosen, die aus verschiedensten Gründen schlechte Karten bei Arbeitgebern hätten (Krankheit, kleine Kinder, keine´Ausbildung usw.)aus dem Bestand rausnehmen würde, gäbe es mindestens 50% weniger...
Liebe Grüße
Anja

 
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