Elternforum Baby und Job

arbeitssuchend und stillzeiten

Baby und Job
arbeitssuchend und stillzeiten

Mitglied inaktiv

hallo, vielleicht kann mir eine von euch bei meiner frage weiterhelfen. vor meiner entbindung (vor 10 wochen) bezog ich arbeitslosenhilfe und habe mich mit ablauf des mutterschutzes erneut arbeitssuchend gemeldet. die bearbeiterin fragte, wie ich mir das mit baby vorstelle. darauf erwiederte ich, dass mein mann unseren sohn betreuen würde und ihn mir in den stillzeiten zum stillen bringen würde, oder ich die stillzeiten zum abpumpen benutzen würde und männe dann die abgepumpte milch per becher füttern würde. das haben wir bei unserem grossen auch so gemacht und es klappte prima. ich habe den grossen damals bis er 11 monate alt war ausschliesslich mit mumi ernährt. allerdings war ich damals in einem festen arbeitsverhältnis. jedenfalls meinte die bearbeiterin dann, dass mich ja unter diesen voraussetzungen niemand einstellen würde (wer stellt schon ne stillende mutter ein, der er jeden tag 1,5 stunden stillzeit bezahlen muss) und ich daher nicht vermittelbar sei. dementsprechend würde ich nicht als arbeitssuchend gelten und keine leistungen bekommen ... es sei denn, ich würde nicht auf die stillzeiten bestehen. abstillen möchte ich aber nicht...unter anderem, weil sowohl ich als auch mein mann unter diversen allergien leiden. ausserdem empfand ich beim grossen immer das erste stillen nach der arbeit als versohnung für den tag ohne baby bzw. für meinen sohn ohne mama. also meine frage ist eigendlich die: kann ich auch als arbeitssuchende bei einem stellenangebot (hab da eventuell schon nächste woche ein einstellungsgespräch) auf die stillzeiten bestehen oder stehen mir diese in meiner situation nicht zu? danke und grüsse alexandra


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wende Dich doch noch mal an Dein Amt und belehr die Dame, dass die Stillzeiten per Mutterschutzgesetz gesichert sind (hat die während der Ausbildung gepennt ???) Du kannst Dich selbstverständlich arbeitslos melden und Leistungen beantragen.Und natürlich hast Du auch das Recht, die Stillzeiten von einem Arbeitgeber einzufordern. Wie der das findet, ist natürlich eine andere Sache. Bin selbst Arbeitsvermittlerin.Wenn man alle Arbeitslosen, die aus verschiedensten Gründen schlechte Karten bei Arbeitgebern hätten (Krankheit, kleine Kinder, keine´Ausbildung usw.)aus dem Bestand rausnehmen würde, gäbe es mindestens 50% weniger... Liebe Grüße Anja


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wende Dich doch noch mal an Dein Amt und belehr die Dame, dass die Stillzeiten per Mutterschutzgesetz gesichert sind (hat die während der Ausbildung gepennt ???) Du kannst Dich selbstverständlich arbeitslos melden und Leistungen beantragen.Und natürlich hast Du auch das Recht, die Stillzeiten von einem Arbeitgeber einzufordern. Wie der das findet, ist natürlich eine andere Sache. Bin selbst Arbeitsvermittlerin.Wenn man alle Arbeitslosen, die aus verschiedensten Gründen schlechte Karten bei Arbeitgebern hätten (Krankheit, kleine Kinder, keine´Ausbildung usw.)aus dem Bestand rausnehmen würde, gäbe es mindestens 50% weniger... Liebe Grüße Anja


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Aeh hallo?? Das finde ich wirklich unglaublich! Natuerlich hast du einen Anspruch auf Stillpausen laut Gesetz und ich bezweifle ganz stark, dass diese Bearbeiterin rechtmaessig handelt. Ob du unter den Bedingungen Arbeit findest, weiss ich natuerlich nicht, kommt sicher auch drauf an, wie sehr man deine Arbeitskraft braucht. Ich kenne auch Frauen, die nur in den offiziellen Pausen abpumpen, wobei es immer eine zwiespaeltige Sache ist, auf seine Rechte zu verzichten. Und ich weiss auch nicht, wie sich das mit eurem Stillrhythmus vertraegt. LG Berit