Geschrieben von tanja2603 am 04.10.2004, 14:28 Uhr |
Arbeitslosengeld
Vor der Schwangerschaft hatte ich keinen Job. Nun ist die Elternzeit vorbei... Kann ich mich jetzt Arbeitslos melden oder ist das nicht möglich, weil ich vorher noch nicht Berufstätig war?
Re: Arbeitslosengeld
Antwort von Petra*Laura_Marie*29.12.2001* am 04.10.2004, 14:32 Uhr
Hallo Tanja,
ja aber wenn du dich nun arbteilos meldest musst du dann arbeiten, denn sie wollen dich doch vermitteln od. ist das nicht so???
Willst du mit dem Kind zu Hause bleiben?
Gruß Petra mit Yara Elena geb.1.11.2003 (37.+2ssw) an der Hand& Laura Marie gest./geb.29.12.2001 (40.+2ssw) für immer in meinem Herzen.
http://www.beepworld3.de/members26/laura_marie
Re: Arbeitslosengeld
Antwort von tanja2603 am 04.10.2004, 14:36 Uhr
Meine Tochter hat seit heute einen festen Kindergartenplatz und ich könnte arbeiten - finde aber leider nix... Mein Mann macht eine 1-jährige Weiterbildung und wir leben z.Zt. nur von seinem Bafög.
Re: Arbeitslosengeld
Antwort von Mattibärchen am 04.10.2004, 17:05 Uhr
Hi,
wenn du vorher nicht gearbeitet hast, kannst du dich zwar arbeitslos melden, wirst dann aber als 'arbeitssuchend' eingestuft, d. h. du bekommst kein Geld vom Arbeitsamt (hast ja vorher nichts eingezahlt). Die Motivation dich zu vermitteln wird sich aber in Grenzen halten, da du ja nichts kostest. Ob sich an dieser Vorgehensweise durch Harz IV etwas geändert hat, kann ich nicht sagen. Das Melden kann u. U. für deine Rentenzeiten wichtig sein. Frage beim Amt nach.
Ciao
Anja
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